Nehmen wir zum Beispiel Sebastian Cyperski, Geschäftsführer der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH. Ihm gehört auch die Domain www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Gestern fand ich einen grauen Briefumschlag von der Gewerbeauskunft-Zentrale in meinem Briefkasten, darin ein amtlich aufgemachtes Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde, meinen Adresseintrag zu aktualisieren und das Formular unterschrieben zurückzusenden. Adressiert war das Schreiben an eine Firma, die es nicht gibt, nämlich die Firma "Frank Kemper Journalist". Die Masche als solche ist uralt: Windige Geschäftemacher belästigen kleine und mittlere Gewerbetreibende mit Pseudo-Gebührenrechnungen, die in Wirklichkeit nichts anderes sind als getarnte Auftragsformulare für einen Eintrag in ein völlig überflüssiges Adressverzeichnis. Wer den Wisch des Herrn Cyperski unterschreibt, ist mit 39,85 Euro dabei - pro Monat. Da der mit der Unterschrift abgeschlossen Vertrag über zwei Jahre läuft, ergeben sich 956,40 Euro. Oops!
Da stellt sich doch die Frage: Darf der Herr Cyperski als amtliche Schreiben getarnte Verkaufsofferten an Unternehmen schicken, mit denen er keine Geschäftsbeziehungen unterhält? Das Landgericht Düsseldorf sagt: Nein. Es verurteilte Cyperskis Unternehmen im April 2011 auf Unterlassung, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Was Herr Cyperski vermutlich noch weniger darf: Er darf Verbraucher nicht mit solchen Angeboten belästigen. Und das hat er in meinem Fall getan. ich bin zwar Journalist, aber ich bin keine Firma. Ich bin Arbeitnehmer, wie andere Leute auch. Ich lasse das gerade bei einem Anwalt prüfen.
ich habe am 3.4.2013 so ein schreiben von ihm bekommen und jetzt nochmal 2 wochen später das ich bitte endlich unterschreiben soll....
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