Dienstag, 17. August 2010

Street View: Das wird lustig

Gerade eben hatte ich ein interessantes Gespräch mit A&O, der PR-Agentur von Google über das neue Online-Formular zum Widersprechen gegen eine Abbildung des eigenen Grundstücks auf Street View. Und ich glaube, da werden ein paar lustige juristische Auseinandersetzungen auf die Zunft zukommen.

Das Procedere ist so: Man widerspricht online unter Angabe seiner Postadresse. Man muss keinen "Titel" beifügen, dass man überhaupt zu einem solchen Widerspruch berechtigt ist. Daraufhin schickt Google eine Bestätigung per Post mit einem Bestätigungscode. Damit soll sichergestellt sein, dass derjenige den Widerspruch eingelegt hat, der da auch tatsächlich wohnt.

Sobald der Widerspruch bestätigt wurde, löscht Google die entsprechenden Bilddaten in den Rohdaten. Dieser Vorgang ist nicht rückgängig zu machen, es sei denn, durch erneute Aufnahmen mit einem Google-Auto.

Grundsätzlich gilt die Regel: Provatsphäre geht vor. Das bedeutet, wenn einer aus dem Haus widerspricht, wird das ganze Haus gelöscht, selbst wenn andere gern ihre Wohnung auf StreetView haben würden.

So weit die Fakten.

Jetzt kommen wir zu den Widersprüchlichkeiten: Was ist, wenn ich ein Gebäude besitze, dies nicht auf StreetView haben möchte, dort aber nicht postalisch erreichbar bin, weil ich dort nicht wohne? Was ist, wenn ein Mieter die Wohnung hat löschen lassen, und dann zieht er um? Was ist, wenn eine Wohnung verkauft wird?

Und vermutlich könnte man auch fremde Häuser löschen lassen: Bei der Post online einen Nachsendeantrag stellen, in dem man sich als Bewohner einer bestimmten Adresse ausgibt und sich die Post an eine andere Adresse zustellen lässt. Dann den Bestätigungsbrief abgreifen, Code bestätigen und schon sind die Rohdaten Geschichte. Wenn ich sehe, mit welch krimineller Energie sich zum Beispiel Spammer überall reindrängeln, bin ich mal gespannt, was übelmeinenden Gesellen zu StreetView einfällt. Der Wettbewerber hat ein Ladengeschäft? Raus damit!

So wie ich das verstanden habe, hat sich Google verpflichtet, nach der Löschung der beanstandeten Abbildungen aus den Rohdaten auch die Daten der Einspruchsgeber zu löschen. Wie will Google dann Upgrades fahren? Schließlich verändern sich ja Innenstädte schon einmal.

1 Kommentar: